Krane Kat. C, Industriekrane
Gesetzliche Grundlagen
a. VUV Art. 6 Information und Anleitung:
- Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer über die
Gefahren und die zu treffenden Massnahmen zur Verhütung von Unfällen angeleitet werden
- Mit diesem Kurs ist die Mindestanforderung gemäss VUV erfüllt
VUV Art. 8: Arbeiten mit besonderen Gefahren
- Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür
entsprechend ausgebildet sind. Das Anschlagen von Lasten gilt seit 1.1.2022 als eine Arbeit
mit besonderen Gefahren
Zielgruppe
- Bediener von Kranen der Kat. C (Portalkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Drehkrane, ohne
Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler mit starrem Lasthaken)
- Bediener von temporär aufgestellten Portalkranen auf Baustellen
- Personen, die Lasten anschlagen oder die Verantwortung für das richtige Anschlagen von
Lasten und die richtige Auswahl der Anschlagmittel übernehmen müssen
Voraussetzungen
- Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Mindestalter 18 Jahre (Lernende ab 16 Jahren dürfen ausgebildet werden,
müssen aber bei der Kranbedienung besonders beaufsichtigt werden)
Kursinhalt
- Sicheres Bedienen von Kranen der Kategorie C
- Krantechnik, Hersteller- und Sicherheitsvorschriften
- Tägliche Kontrollen der Betriebstauglichkeit
- Anschlagen von Lasten
Ausbildungsnachweis
- Der Kurs wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen
- Die Teilnehmer erhalten eine Kursbestätigung und einen Ausweis
- Der Kurs gilt als Weiterbildung CZV 1 Tag > die CZV Nummer muss bei der Anmeldung angegeben werden
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