Prüfservice Arbeitsmittel

Jährliche Prüfung von Anschlagmitteln, PSAgA-Material und Leitern

Boss Schulungen bietet Ihnen einen professionellen Prüfservice für Anschlagmittel, PSAgA-Material und Leitern – fachgerecht, zuverlässig und gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie Herstellerangaben. Ob bei uns in Thun oder direkt in Ihrem Betrieb: Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeitsmittel betriebssicher, einsatzbereit und lückenlos dokumentiert sind.

Unser jährlicher Prüfservice für Arbeitsmittel

Anschlagmittel, PSAgA-Material und Leitern müssen in der Schweiz regelmässig von einer sachkundigen Person geprüft werden. So stellen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden sicher und erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzlichen Pflichten.

Wenn vom Hersteller keine anderen Vorgaben bestehen, wird eine jährliche Prüfung empfohlen. Die jährliche Prüfung von Arbeitsmitteln ist in der Schweiz Teil der Pflicht des Arbeitgebers.

Boss Schulungen übernimmt die Prüfung der Arbeitsmittel nach dem aktuellen Stand der Technik und dokumentiert jede Kontrolle vollständig und nachvollziehbar.

Für wen ist der Prüfservice sinnvoll?

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, die Arbeitsmittel im täglichen Einsatz haben, insbesondere:

  • Bau- und Handwerksbetriebe
  • Industrie- und Produktionsunternehmen
  • Werkstätten und Instandhaltungsbetriebe
  • Transportunternehmen
  • Facility Management und Hausdienste
  • Unternehmen mit PSAgA- oder Anschlagmittel-Einsatz

Alle geprüften Arbeitsmittel werden übersichtlich dokumentiert. Über unsere App erhalten Sie jederzeit Zugriff auf:

  • geprüfte Artikel
  • Prüfdatum und Prüfumfang
  • durchgeführte Kontrollen und Reparaturen
  • nächsten Prüftermin

Die digitale Lösung erleichtert Ihnen die Verwaltung Ihrer Arbeitsmittel und sorgt für maximale Transparenz.

Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 82) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Unfällen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 32a/32b) schreibt vor, dass Arbeitsmittel fachgerecht zu verwenden, instand zu halten und regelmässig zu prüfen sind. Die Instandhaltung und Prüfung müssen dokumentiert werden.

Die EKAS 6512 6.1 besagt, dass die für die Instandhaltung erforderlichen Angaben den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen (Instandhaltungsanleitungen) des Herstellers zu entnehmen sind.

Die Instandhaltung ist nach den Regeln der Technik so durchzuführen, dass der sichere Zustand erhalten bleibt. Die Instandhaltung muss von entsprechend instruierten oder ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Aus der Dokumentation zur erfolgten Instandhaltung muss mindestens ersichtlich sein: Wer, was, wann in Stand gehalten hat.

Mit dem Prüfservice von Boss Schulungen erfüllen Sie diese Anforderungen zuverlässig und nachvollziehbar.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsmittel fachgerecht geprüft und gesetzeskonform dokumentiert sind.

Welche Arbeitsmittel prüfen wir?

Die Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgt stets unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks, Einsatzortes sowie der Herstellerangaben.

So läuft die Prüfung von Arbeitsmittel ab

1

Termin vereinbaren

Wir vereinbaren einen passenden Termin – entweder bei uns in Thun oder direkt bei Ihnen vor Ort.
2

Arbeitsmittel prüfen

Unsere geschulten und sachkundigen Fachpersonen prüfen Ihre Arbeitsmittel fachgerecht und sorgfältig.
3

Arbeitsmittel kennzeichnen

Nach erfolgter Prüfung werden die geprüften Arbeitsmittel entsprechend gekennzeichnet.

4

Ergebnisse dokumentieren

Alle Prüfergebnisse werden lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar festgehalten.
5

Digital den Überblick behalten

Sie erhalten eine digitale Übersicht über die geprüften Arbeitsmittel – inklusive Angabe des nächsten Prüftermins.

So behalten Sie jederzeit den Überblick – auch bei internen oder externen Kontrollen.

Warum Boss Schulungen?

  • Fachmännische Prüfung der Arbeitsmittel nach Stand der Technik
  • Prüfungen werden übersichtlich und rechtssicher dokumentiert
  • Digitale Prüfdaten sind jederzeit einsehbar
  • Kompetente und persönliche Beratung während des ganzen Jahres
  • Flexible Durchführung – bei Ihnen vor Ort oder in Thun

Häufige Fragen zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel müssen gemäss Herstellerangaben regelmässig geprüft werden. Bestehen keine spezifischen Vorgaben, wird in der Schweiz in der Regel eine jährliche Prüfung Arbeitsmittel empfohlen.

Die Prüfung Arbeitsmittel darf nur durch eine sachkundige Person erfolgen. Die Fachpersonen von Boss Schulungen sind entsprechend ausgebildet und verfügen über langjährige Praxiserfahrung.

Unser Prüfservice für Arbeitsmittel umfasst Anschlagmittel, PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) sowie Leitern und Tritte. Weitere Arbeitsmittel prüfen wir gerne auf Anfrage.

Ja. Die Prüfung von Arbeitsmittel kann entweder direkt in Ihrem Betrieb oder bei uns in Thun durchgeführt werden – flexibel und abgestimmt auf Ihre Abläufe.

Festgestellte Mängel an Arbeitsmittel werden dokumentiert und das Arbeitsmittel entsprechend gekennzeichnet. Wir beraten Sie zu Reparaturen, Ersatz oder zur sicheren Ausserbetriebnahme.

Ja. Jede Prüfung von Arbeitsmittel wird lückenlos dokumentiert. Die Prüfdaten sind digital verfügbar und eignen sich für interne Audits sowie externe Kontrollen (z. B. SUVA).

Alle geprüften Arbeitsmittel werden in unserer App erfasst. Sie haben jederzeit Zugriff auf Prüfdatum, Prüfumfang, durchgeführte Kontrollen sowie den nächsten Prüftermin.

Haben Sie weitere Fragen zur Prüfung von Arbeitsmitteln?

Wir beraten Sie gerne – ganz unverbindlich und kostenlos.

Unser Beratungsteam

Simon Baumann, Leiter Boss Schulungen Boss Schulungen

Simon Baumann

Nathanael Wyttenbach, Leiter Administration Boss Schulungen

Nathanael Wyttenbach

Peter Hurschler, Administration Boss Schulungen

Peter Hurschler