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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

Gesetzliche Grundlagen
Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 81 - 88) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Unfällen alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig sind und dem Stand der Technik entsprechen.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 32 a / 32b): Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.

Zielgruppe
Personen, die im Unternehmen selbständig alle vorhanden Anschlag- und Zurrmittel gemäss den Vorschriften der Hersteller prüfen und dokumentieren müssen.

Voraussetzungen
Ihre fachliche Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung auf dem Fachgebiet Anschlagmittel setzen wir für diese Ausbildung voraus. Sie sind vorzugsweise ausgebildet und verfügen über mehrjährige Praxis als Kranführer,
Lastenanschläger, Einsatzleiter, Höhenarbeiter etc.

Wir bitten Sie, wenn möglich mit dem ÖV anzureisen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, da die Parkplätze bei uns auf dem Areal begrenzt sind.

Inhalte
In diesem Kurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen selbständig durchführen zu können. Sie sind in der Lage, sämtliche Anschlag- und Zurrmittel richtig zu kennzeichnen und die vorgeschriebene Prüfungen vollständig und richtig zu dokumentieren. Weiter sind Sie befähigt, Mitarbeitende ihres Betriebes über Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Zurrmittel, sowie die Kontrollen vor dem Gebrauch und die vorbeugende Instandhaltung und richtige Lagerung zu informieren.
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  Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung von befähigten Personen bei der Prüfung von Anschlag- und
  Zurrmittel
-  Schriftliche Abschlussprüfung
-  Dokumentierung gemäss EN VUV Art. 32a / 32b

Materialkenntnisse und Herstellervorschriften
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel wie:
Stahldrahtseile, Drahtseilklemmen, Anschlagketten, Schäkel, Hebebänder, Rundschlingen, Faserseile, kombinierte Anschlagmittel, Traversen, Klemmen, Zangen, Hub- und Zuggeräte wie Ketten und Ratschenzüge.

 

WEITERE DOKUMENTE
PDF DownloadAllgemeine Bestimmungen (AGB), Boss Schulungen
PDF DownloadGesetzliche Grundlagen

 

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