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Anschlagen von Lasten (1 Tag)

Gesetzliche Grundlagen
VUV Art. 8, Arbeiten mit besonderen Gefahren:

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  Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen,
   die dafür entsprechend ausgebildet sind. Das Anschlagen von Lasten gilt seit 1.1.2022 als eine Arbeit mit besonderen Gefahren.

Zielgruppe
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  Personen, die Lasten anschlagen oder die Verantwortung für das richtige Anschlagen
   von Lasten und die korrekte Auswahl der Anschlagmittel übernehmen müssen
-  Personen, die über vertiefte Kenntnisse im Anschlagen von Lasten verfügen müssen

Voraussetzungen
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  Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
-  Mindestalter 18 Jahre
Wir bitten Sie, wenn möglich mit dem ÖV anzureisen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, da die Parkplätze bei uns auf dem Areal begrenzt sind.

Kursinhalt
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  Alle im Baugewerbe verwendeten Anschlagmittel wie Ketten, Drahtseile, Gurten etc. sowie deren
   Hersteller- und Einsatzvorschriften
-  Wahl und Anwendung des optimalen Anschlagmittels
-  Lastaufnahmemittel (Lasttraversen, Barellen, Gabeln etc.) und deren Anwendungsvorschriften
-  Ablegereife der verwendeten Anschlagmittel
-  Instruktion der wichtigsten Handzeichen für den Kranführer

Lernziele
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  Die Regeln der Arbeitssicherheit beim Lastentransport umzusetzen
-  Die vorhandenen Anschlagmittel wie Hebegurten, Anschlagketten gemäss den geltenden Regeln
   fehlerfrei einzusetzen
-  Einfache Lasten selbständig und für alle Beteiligten sicher am Kran anzuschlagen
-  Die Betriebssicherheit der im Betrieb verwendeten Anschlagmittel fehlerfrei zu überprüfen

Ausbildungsnachweis
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  Der Kurs wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen
-  Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung

 

WEITERE DOKUMENTE
PDF DownloadAllgemeine Bestimmungen (AGB), Boss Schulungen
PDF DownloadGesetzliche Grundlagen

 

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