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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Refresher

Gesetzliche Grundlagen
Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 81 - 88) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Unfällen alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig sind und dem Stand der Technik entsprechen.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 32 a / 32b): Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.

Zielgruppe
Personen, die eine Grundausbildung als «Befähigter Prüfung Anschlagmittel» absolviert haben.

Voraussetzungen
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2). Grundausbildung als «Befähigter Prüfung Anschlagmittel». Gute Auffassungsgabe, handwerkliches Geschick.

Wir bitten Sie, wenn möglich mit dem ÖV anzureisen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, da die Parkplätze bei uns auf dem Areal begrenzt sind.

Inhalte
Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung von "Befähigten Personen Prüfen Anschlagmittel".
Prüfen von textilen Anschlagmitteln, Anschlagketten, Anschlagseilen, Traversen, Klemmen, Magneten inkl. sämtliche Verbindungsmittel und Zubehör. Korrektes Erstellen der Prüfdokumentationen.
Vertiefte Kenntnisse über Normen, Material, Aufbau und Verwendung. Lesen und richtiges Interpretieren der Herstellerangaben, sowie korrekte Kennzeichnung und Beschriftung. Erkennen und Beurteilen von Beschädigungen, sowie auswechseln von schadhaften Bestandteilen.
Weitergabe von Informationen an Mitarbeitende bezüglich der Kontrollen vor und nach dem Gebrauch, sowie die vorbeugende Pflege und richtige Lagerung von Anschlagmittel.

 

WEITERE DOKUMENTE
PDF DownloadAllgemeine Bestimmungen (AGB), Boss Schulungen
PDF DownloadGesetzliche Grundlagen

 

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