Ladungssicherung / Anschlagen von Lasten
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NR | START | ENDE | KURSNUMMER | KURSNAME | KURSORT | STATUS | ADDINTERN | INTERNAID | FREI | | Es wurden keine Datensätze gefunden... |
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Gesetzliche Grundlagen
- Aufgrund der bilateralen Verträge Schweiz / EU ist die Schweiz verpflichtet, die EU
Richtlinien 2003/59EG ebenfalls umzusetzen
- Ab 2009 müssen innerhalb 5 Jahren 35 Stunden an Weiterbildung nachgewiesen
werden können
a. VUV Art 6 Instruktion und Anleitung:
- Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer über
die Gefahren und die zu treffenden Mssnahmen zur Verhütung von Unfällen angeleitet werden
b. Kranverordnung: Artikel 6, Abs. 3.
- Personen, die Lasten anschlagen, müssen für diese Arbeit ausgebildet werden
Zielgruppe
Chauffeure, die auf Baustellen oder im Werkhof Lastwagen oder Auflieger beladen oder entladen
und selbständig die Ladung sichern bzw. am Kran anschlagen. Der Kurs eignet sich für Chauffeure,
die bereits über eine Ausbildung als Kranführer verfügen und eine Grundausbildung
Ladungssicherung absolviert haben.
Voraussetzungen
- Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Ausbildung als Kranführer Kat. A / B oder C
Kursinhalt
- Kenntnis über Neuerungen im Bereich Anschlagmittel und Ladungssicherungsmittel
- Refresher betreffend den Techniken Anschlagen von Lasten und
Wirkung der Kräfte in den Anschlagmittel
- Techniken der Ladungssicherung, wie Nieder-, Direkt- und Diagonalzurren, sowie
Ladungssicherung durch Umschlingen
- Ablegekriterien der Anschlagmittel und der Zurrmittel
Ausbildungsnachweis
- Der Kurs wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen
- Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung
- Der Kurs gilt als Weiterbildung CZV 1 Tag
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