Teleskopstapler R4 ohne Seilwinde, Ergänzungskurs
Gesetzliche Grundlagen
VUV Art. 6, Instruktion und Anleitung
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle Arbeitnehmer über die Gefahren und die zu treffenden Massnahmen zur Verhütung von Unfällen angeleitet werden!
VUV Art. 8 und EKAS Richtlinie 6508
Das Führen eines Gabelstaplers gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren und darf nur durch Personen ausgeführt werden, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Zielgruppe
Personen, die bereits über einen Ausbildungsnachweis (SUVA-auditiert) von mindestens einer R-Kategorie verfügen. Ein Nachweis der absolvierten Grundausbildung ist am ersten Kurstag vorzuweisen.
Voraussetzungen
- Absolvierte Grundausbildung von mindestens einer R-Kategorie
- Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Gute Auffassungsgabe und technisches Verständnis
- Mindestalter 18 Jahre
Kursinhalt
- Technische Kenntnisse von Staplern der Kategorie R4 (starr und drehbar)
- Herstellervorschriften und Unfallverhütung
- Funktionsweise der Lastmomentbegrenzung
- Korrektes Abstützen eines Staplers der Kategorie R4
Ausbildungsnachweis
- Der Kurs wird mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen
- Die Teilnehmenden erhalten einen SUVA-auditierten Staplerfahrer-Ausbildungsnachweis.
- Für Chauffeure kann 1 Tag als CZV Weiterbildung angerechnet werden. Bitte unbedingt
CZV Nr. bei Anmeldung angeben.
Tagesprogramm
08.00-12.00 Uhr Theoretische Lektionen in Abwechslung mit praktischen Übungen
12.00-13.00 Uhr Mittagessen
13.00-17.00 Uhr Theoretische Lektionen in Abwechslung mit praktischen Übungen
WEITERE DOKUMENTE |
| PDF Download | Kursausschreibung Teleskopstapler R4 ohne Seilwinde, Ergänzungskurs | | PDF Download | Allgemeine Bestimmungen (AGB), Boss Schulungen | | PDF Download | Gesetzliche Grundlagen |
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